Botschaft betreffend das Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Fortsetzung 19

23 Warenkauf

Der dritte Teil des Übereinkommens mit den materiellen Kaufrechtsbestimmungen ist umfangreich; er umfasst fünf Kapitel:
- Allgemeine Bestimmungen (Art. 25-29),
- Pflichten des Verkäufers (Art. 30-52),
- Pflichten des Käufers (An. 53-65),
- Übergang der Gefahr (Art. 66-70),
- Gemeinsame Bestimmungen über die Pflichten des Verkäufers und des Käufers (An. 71-88).

231 Allgemeine Bestimmungen
(Art. 25-29)

Die fünf Artikel des ersten Kapitels (Art. 25-29) mit Vorschriften allgemeiner Natur und Begriffsumschreibungen ergänzen die allgemeinem Bestimmungen des ersten Teils (Art. 1-13) Wie weit sie für Auslegungsfragen des zweiten Teils über den Vertragsschluss herangezogen werden können, wird im Zusammenhang mit Artikel 27 (vgl. Ziff. 231.3) näher zu prüfen sein.

Die Bestimmungen dieses ersten Kapitels umschreiben den Begriff der wesentlichen Vertragsverletzung (Art. 25), die Vertragsaufhebung (An. 26), das Absendeprinzip (Art. 27), die Erfüllungsklage (Art. 28) und die Vertragsänderung oder -aufhebung (Art. 29).

Fortsetzung

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